- Steuererfindungsrecht
- ⇡ Steuergesetzgebungshoheit.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Gemeindefinanzen — Gemeindefinanzen, Gesamtheit der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Gemeindefinanzen dienen der Finanzierung der kommunalen Aufgaben. In Deutschland garantiert Art. 28 GG das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Dem … Universal-Lexikon
Gemeindesteuern — Gemeindesteuern, im engeren Sinn die Steuern, deren (gesamtes) Aufkommen den Gemeinden zusteht und für die die Gemeinden die Ertragshoheit besitzen. Nach Art. 106 Absatz 6 GG sind dies die »Realsteuern« (Grundsteuer und Gewerbesteuer, an der… … Universal-Lexikon
Mustersteuerordnung — von den Ländern erlassene Rahmenbestimmungen für den Erlass und die Ausgestaltung von Steuersatzungen durch die Gemeinden. Zwar steht den Gemeinden kein originäres Recht zur Auferlegung von Steuern zu, doch wird allgemein angenommen, dass die… … Lexikon der Economics
Steuergesetzgebungshoheit — Steuergesetzgebungskompetenz; Teil der ⇡ Steuerhoheit. 1. Begriff: Das Recht zur Gesetzgebung im Bereich des ⇡ Steuerrechts schließt das Steuererfindungsrecht ein. 2. Arten: a) St. des Bundes: (1) Ausschließliche Gesetzgebung für ⇡ Zölle und ⇡… … Lexikon der Economics